Sind Sie Wochenaufenthalter/in?
Bitte geben Sie Ihre offizielle Wohnadresse an, die Wochenaufenthaltsadresse wird nicht akzeptiert.
Auszug für einen ehemaligen Wohnsitz?
Dann erfassen Sie Ihre ehemalige Adresse. Sie darf nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen.
Sind Sie Grenzgänger/in?
Grenzgänger/innen erhalten in der Schweiz keinen Betreibungsauszug.
Sind Sie gerade erst umgezogen?
Sie können den Betreibungsauszug am neuen Wohnsitz erst ab 14 Tage nach der Anmeldebestätigung bestellen.